Wir bieten Personen die Möglichkeit Ausrüstung zu mieten,
damit sie an einem Airsoftspiel teilnehmen können, ohne viel Geld für Eigene
Ausrüstung aufwenden zu müssen.
Unser Mietpaket beinhaltet alles, was du benötigst:
- Markierer mit geladenen Akkus und min. 3 Mid-Cap Magazinen
- Eine halbe Packung (ca. 2500 Schuss) Munition
- Weste mit Taschen für die Magazine
- Leuchtweste
- Schutzbrille
- Mundschutz
Preis: 45 CHF
Nach dem Event kannst du die Ausrüstung wieder abgeben und wir kümmern uns um Reinigung und Wiederaufbereitung.
Ausserdem profitierst du von 50% Rabatt auf die Spielgebühr.
Falls du schon eine Ausrüstung hast, dir aber Bestandteile fehlen, kannst du dich ebenfalls melden. Wir sind flexibel und können dir auch nur die benötigten Teile zur Verfügung stellen. Über den Preis können wir in diesem Fall natürlich reden.
Für weitere Infos, Fragen oder wenn du Interesse an diesem Angebot hast, melde dich mithilfe des Kontaktformulars oder direkt auf unsere Nummer per WhatsApp.
Mietbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle leihweise abgegebenen Ausrüstungsbestandteile, die über den WoD-Shop vermietet werden.
- Das Mietobjekt, inklusive des Zubehörs, bleiben während der ganzen Mietdauer Eigentum des Vermieters.
- Am Mietobjekt dürfen vom Mieter ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, keine Änderungen vorgenommen werden.
- Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland gebracht werden.
- Soweit nicht vorgängig oder anderweitig abgemacht, ist der Mieter nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder das Mietobjekt oder Bestandteile davon an diese weiterzugeben.
- Die Mietdauer und der Gefahrenübergang beginnen mit der Übernahme des Mietobjekts am vereinbarten Ort und enden mit der Rückgabe des Mietobjekt samt Zubehör am durch die Parteien bestimmten Ort.
- Der Mieter haftet nach Übernahme des Mietobjektes für jeglichen Verlust und/oder Beschädigung des Mietobjektes und die damit verbundenen Kosten unabhängig davon, ob diese durch sein Verschulden, das Verschulden von Dritten, Zufall oder durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
- Der Mieter hat das Mietobjekt nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter mitzuteilen.
- Der Mieter hat das Mietobjekt mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.
- Der Mieter hat das Mietobjekt in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
- Entspricht das Mietobjekt diesen Anforderungen nicht oder weist es andere Mängel auf, können die Mängel auf Kosten des Mieters behoben werden.
- Stellt der Vermieter nach Beendigung der Mietzeit und Rückgabe des Mietobjekt Mängel fest, kann er diese noch auf Kosten des Mieters beheben lassen, sofern sie nicht durch normalen Gebrauch entstanden sind.
- Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in einwandfreien technischen Zustand, vollgeladen, bereitzustellen.